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Fachausdrücke

Monogamie
Unter Monogamie wird eine Heiratsregelung verstanden, die Personen beiderlei Geschlechts nur eine Partnerin oder einen Partner erlaubt.

In Kulturen mit so genannter Absoluter Monogamie erstreckt sich diese Regelung sogar über den Tod des Ehepartners hinaus, so dass eine erneute Heirat verboten ist - in extremen Fällen kann dies zu kulturellen Institutionen wie der Witwenverbrennung führen.

Bei Kulturen, in denen Wiederverheiratung erlaubt ist, Personen also nacheinander mehrere Ehen eingehen können, wird von Serieller Monogamie oder Relativer Monogamie gesprochen.

Es gibt auch Mischformen; so fordert etwa die Orthodoxe Kirche von ihren Priestern die Absolute Monogamie, von den Laien jedoch nur die Serielle Monogamie. Die römisch-katholische Kirche kennt die absolute Monogamie für ständige Diakone. In beiden Kirchen gilt zudem, dass Priester bzw. Diakon nach der Weihe nicht mehr heiraten dürfen.

In den industrialisierten Ländern bezieht der Begriff sich heute nicht mehr allein auf institutionelle Ehen, sondern allgemein auf die Wahl des Sexualpartners.
Das deutsche Wort für eine monogame Ehe ist Einehe.

Polygamie
Die Polygamie bezeichnet eine Form der Vielehe und eheähnlichen Beziehungen. Grundsätzlich ist die Polygamie in der Bundesrepublik Deutschland laut BGB §1306 (Doppelehe) verboten und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft (siehe §172 StGB). Bei zwei Ehen spricht man von Bigamie. Polygamie ist das Gegenteil der Monogamie.

Es wird unterschieden zwischen Polyandrie (Vielmännerei - eine Frau, mehrere Männer) und Polygynie (Vielweiberei - ein Mann, mehrere Frauen) sowie der so genannten Gruppenehe (Polygynandrie) und anderen Eheformen, bei denen mehrere Frauen und mehrere Männer beteiligt sind.

Levirat
Levirat (von lat.-neulat. levir, Schwager), auch: Schwagerehe, Notehe (Gunkel), Bezeichnung der Heiratsverbindung einer Witwe mit dem Bruder oder einem anderen nahen Verwandten ihres verstorbenen Ehemannes im Alten Testament und darüber hinaus bei Naturvölkern (Anthropologie).

Geistheirat
Unter Geistheirat versteht die Ethnologie und Anthropologie das Eingehen einer ehelichen Beziehung einer verwitweten, kinderlosen Frau mit einem Verwandten ihres verstorbenen Mannes stellvertretend für diesen und in seinem Namen. Eine Geistheirat dient der Erhaltung der Erblinie des verstorbenen Ehemannes über dessen Tod hinaus.

Auf diese Weise wird die Patrilinie durch die Heirat mit einem Geist erhalten. Nachkommen, die durch andere gezeugt wurden, werden einer unfruchtbaren Familie zugesprochen. So bleibt die Deszendenzlinie als emische Gruppe erhalten, auch dann wenn deren Mitglieder die dazu notwendige Nachkommenschaft nicht hervorbringen können.

Sororat
In einem Sororat heiratet ein Witwer die Schwester seiner verstorbenen Frau, im Gegensatz zu einem Levirat, wo eine Witwe den Bruder ihres verstorbenen Mannes heiratet.